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BGH, 10.10.1967 - Ia ZR 16/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausübungspflicht des Lizenznehmers bei fehlender vertraglicher Vereinbarung - Anforderungen für den rückwirkenden Entfall von Pflichten zur Ausübung einer Lizenz - Gewährübernahme des Lizenzgebers im Falle zu Tage getretener Schutzunfähigkeit und konkludenter Abschluss ...
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96
Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von …
Wenn - wie es hier der zwischen G. T. und der Beklagten zustande gekommene Lizenzvertrag ausweist - der Schutzrechtsinhaber einem Dritten gegen eine Stücklizenz das ausschließliche Nutzungsrecht an Patentrechten erteilt, ist in der Regel eine Ausübungspflicht des ausschließlichen Lizenznehmers anzunehmen (BGH, Urt. v. 10.10.1967 - Ia ZR 16/65, Umdr. S. 7; Urt. v. 05.01.1962 - I ZR 81/60, Umdr. - OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14
Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für …
Denn auch im Rahmen einer nicht-ausschließliche Lizenz (nach deutschem Recht) bedarf es entsprechender Abgrenzung mit Blick darauf, dass sie regelmäßig erlaubt, in gewissem Umfang Dritte zu ihrer Ausübung heranzuziehen (…siehe Ullmann/Deichfuß in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 15 Rn. 135 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10. Oktober 1967 - Ia ZR 16/65), nicht aber Dritten die Ausübung zu überlassen (…siehe Bartenbach, Patentlizenz- und Know-how-Vertrag, 7. Aufl., Rn. 1196, 1314).